Risikovorsorge zahlt sich aus. Hochwasserschutz.

Eppinger
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Eppinger

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Schwäbisch-Hall

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0723-8274

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ZLB: 4-Zs 3025

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Abstract

Das Katastrophenhochwasser der Elbe vom August 2002 sowie verschiedene weitere Hochwasserereignisse führten zu weiträumigen Überschwemmungen von Siedlungsgebieten mit hohen Sachschäden. In mehreren Bundesländern wurden und werden deshalb Konzepte oder Aktionspläne zum Hochwasserschutz (HWS) für die Hauptgewässer erstellt. Mittlerweile besteht innerhalb der Europäischen Union (EU) auf Grundlage der Hochwasserrisiko-Managementrichtlinie die gesetzliche Pflicht, bis zum Jahr 2015 Hochwasserrisiko-Managementpläne zu erstellen. Bei der Umsetzung von technischen HWS-Maßnahmen zeigt sich, dass der Betrachtungsraum erweitert werden muss. Das Augenmerk darf nicht nur auf das Hauptgewässer gerichtet werden. Erfolgreiche Konzepte für den Hochwasserschutz müssen auch Maßnahmen an den Zuflüssen von Hauptgewässern mit einschließen. Und auch für die Wassermassen nach lokalen Starkregen müssen Abflusswege geschaffen werden, da sonst die Kanalisation schnell überfordert ist. Das bedingt vielseitige Abstimmungen unterschiedlicher Rechtsträger: für das Hauptgewässer in der Regel das jeweilige Bundesland, für die Nebengewässer die Kommune oder Verbände und für die Stadtentwässerung kommunale oder privatwirtschaftliche Betriebe. Vor diesem Hintergrund werden in dem Beitrag die Hochwasserschutzmaßnahmen im thüringischen Gebesee beschrieben, die durch eine Förderung des Europäischen Fonds für Regionale Entwicklung (EFRE) ermöglicht wurden. Außerdem wird das Beispiel der sächsischen Stadt Roßberg vorgestellt, wo das Wasser der Mulde durch Hochwasserschutzmauern zurückgehalten werden soll.

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Der Gemeinderat

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Nr. 11

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S. 36-37

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