Jugendplan. Loseblatt-Ausgabe.
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Datum
1991
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SEBI: 91/6540-4
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Zusammenfassung
Das neue Kinder- und Jugendhilferecht weist den Trägern der öffentlichen Jugendhilfe die Planung als Pflichtaufgabe zu.Die Stadt Delmenhorst hat im Vorgriff auf diese neue Regelung bereits im Jahr 1988 ein entsprechendes Planungsprojekt begonnen.Der vorgelegte "Jugendplan" orientiert sich im Verfahren und in bezug auf die thematischen Schwerpunkte an einigen Grundprinzipien der Jugendhilferechtsreform.Hierzu gehören die Beteiligung der freien Träger der Jugendhilfe am Planungsprozeß, die empirische Erfassung der Bedürfnisse und Interessen junger Menschen, die besondere Beachtung soziostruktureller und geschlechtsspezifischer Benachteiligung sowie die Förderung der Vereinbarkeit von Familie und Erwerbstätigkeit.Da das neue Jugendhilferecht die Planungsverantwortung als fortlaufenden Prozeß versteht, wurde der Delmenhorster "Jugendplan" entsprechend als akutalisierbare Lose-Blatt-Sammlung angelegt. wi/difu
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Delmenhorst: (1991), o.S., Kt.; Abb.; Tab.