Privatrechtliche Leistungsverhältnisse und öffentliche Daseinsvorsorge. Ein kritischer Beitrag zur Lehre vom faktischen Vertragsverhältnis.
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1965
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SEBI: CN 652
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Zusammenfassung
Der 1938 von Forsthoff geprägte Begriff der Daseinsvorsorge hat inzwischen weite Verbreitung gefunden.Im Verwaltungsrecht bezeichnet ,,Daseinsvorsorge'' einen neuen Bereich staatlicher Tätigkeit neben der Eingriffsverwaltung gemeint sind hier vor allem die meist kommunalen Versorgungs- und Verkehrsbetriebe.Der Autor stellt zunächst die Leistungsverhältnisse in diesem Bereich im System der Rechtsordnung dar.Diese Leistungsverhältnisse liegen in der Übergangszone zwischen Privatrecht (Privatautonomie) und Verwaltungsrecht (Daseinsvorsorge durch die Verwaltung).Der Verfasser geht auf das sog. ,,Verwaltungsprivatrecht'' ein (Betätigung der Verwaltung in Privatrechtsform), versucht die Leistungsverhältnisse der Daseinsvorsorge in das geltende BGB einzuordnen, äußert sich kritisch zur faktischen Inanspruchnahme aufgrund ,,sozialtypischen Verhaltens'' und behandelt zum Schluß auch die rechtspolitische Problematik dieser Leistungsverhältnisse. chb/difu
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Freiburg/Breisgau: (1965), XVIII, 137 S., Lit.