Regionalplanung in Hessen - Versuch eines integrierten Planungssystems.
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1978
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BBR: Z 280
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Zusammenfassung
In Hessen wird eine kommunal organisierte und kontrollierte und gleichzeitig in die staatliche Raumordnung und Investitionsplanung eingebettete Regionalplanung betrieben, bei der die regionalen Planungsgemeinschaften ein großes politisches Eigengewicht besitzen. Parteipolitische und raumstrukturelle Kompromisse sind für die bisherigen regionalpolitischen Entscheidungen kennzeichnend. Raumordnungsprogramm und Landesentwicklungsplan binden die Träger der Regionalplanung, nicht jedoch die Gemeinden. Die Planungsgemeinschaften sind Träger öffentlicher Belange, besitzen jedoch lediglich Planungs- und Gutachterfunktionen. Ihr Erfolg hängt deshalb von der Qualifikation ihrer Mitarbeiter und der Durchsetzbarkeit ihrer Strategien ab. Sie konnten bereits maßgeblich auf die kommunale Bauleitplanung Einfluß nehmen. Die endgültige Feststellung der Regionalpläne wird noch für 1978 erwartet, die Planungsgemeinschaften erhoffen sich davon u.a. eine verbindliche Entscheidungsgrundlage gegenüber den Kommunen. Die Ressorts, die in der Infrastrukturplanung als Konkurrenten der Regionalplanung auftreten, versuchen, eine enge Bindung der Fachplanung an regionalpolitische Ziele zu hintertreiben.
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In: Innere Kolonisation, Bonn 27 (1978), H. 4, S. 138-141, Lit.