Kritik an den Bearbeitungshinweisen zur Ermittlung des Verkehrswerts von Grundstücken mit Ziergehölzen - Schutz- und Gestaltungsgrün - Bundesministerium der Finanzen, BAnz Nr.41a v.28.02.1985.
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SEBI: Zs 2997
BBR: Z 123
IRB: Z 952
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IRB: Z 952
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Zusammenfassung
Der Bundesgerichtshof hat in einem Grundsatzurteil festgestellt, dass die Wertminderung eines Grundstücks durch Verlust von Bäumen nach einem aus der Wertverordnung abgeleiteten Sachwertverfahren bestimmt werden kann. Das Bundesfinanzministerium und das Bundesverkehrsministerium favorisiern demgegenüber ein Verfahren nach dem die Entschädigungsleistung auf etwa 25 % der Kosten einer Naturalrestitution gekürzt werden kann. Nach diesem Verfahren soll nicht der Sachwert nach den Richtlinien des Deutschen Städtetages bestimmt, sondern eine gedachte Nachpflanzung entschädigt werden deren weitere Herstellungskosten in der Zukunft liegen, abgezinst werden und deren gedachte Erträge die künftigen Herstellungskosten zunehmend auf Null verringern. Diese Methode entspricht nicht dem vom Gesetz her abgedeckten Wertermittlungsverfahren; sie bezweckt vielmehr, Entschädigungsleistung drastisch zu verringern. (ben)
Beschreibung
Schlagwörter
Grundstück, Verkehrswert, Wertermittlung, Gutachterausschuss, Schadenersatz, Gehölz, Verkehrsunfall, Rechtsprechung, Straßenbau, Sachwert, Wertermittlungsverordnung, Unfallschaden, Zeitwert, Bundesgerichtshof, Vegetation
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Vermessungswesen und Raumordnung, Bonn 48(1986), Nr.3, S.103-118, Abb.;Tab.;Lit.
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Grundstück, Verkehrswert, Wertermittlung, Gutachterausschuss, Schadenersatz, Gehölz, Verkehrsunfall, Rechtsprechung, Straßenbau, Sachwert, Wertermittlungsverordnung, Unfallschaden, Zeitwert, Bundesgerichtshof, Vegetation