Denkmalschutz. Möglichkeiten und Grenzen der Altstadtsanierung.

Loading...
Thumbnail Image

Date

Journal Title

Journal ISSN

Volume Title

Publisher

item.page.orlis-pc

ZZ

item.page.orlis-pl

item.page.language

item.page.issn

item.page.zdb

item.page.orlis-av

IRB: Z 877

item.page.type

item.page.type-orlis

relationships.isAuthorOf

Abstract

Die Stadterneuerung ist lange Zeit als Gegensatz, ja geradezu den Zielen des Denkmalschutzes zuwiderlaufend, gesehen worden. Dies lag weitgehend in einem Missverständnis des Städtebauförderungsgesetzes. Das Gesetz hat auch Sonderrechte für Sanierungsmaßnahmen geschaffen, durch die ein Gebiet zur Behebung städtebaulicher Missstände wesentlich verbessert oder umgestaltet wird. Das Gesetz lässt Präventivmaßnahmen nicht zu. Am 1.1.85 wurde das vereinfachte Erneuerungsverfahren eingeführt. Es werden die Auswirkungen des Gesetzes im praktischen Vollzug vorgestellt. Im Umgang mit historischer Bausubstanz sind Stadtplaner und Architekten überfordert, diese Lücke im städtebaulichen Planungsgeschehen versucht die Denkmalpflege zu füllen. (hg)

Description

Keywords

Altstadt, Altstadterhaltung, Städtebauförderungsgesetz, Stadtlandschaft, Modernisierungsmaßnahme, Bausubstanz, Finanzierung, Altstadtsanierung, Straßenbild, Denkmalschutz

Journal

item.page.issue

item.page.dc-source

Zeitschrift für das gemeinnützige Wohnungswesen in Bayern, München 75(1985), Nr.7, S.346-349

item.page.pageinfo

Citation

item.page.subject-ft

item.page.dc-subject

Altstadt, Altstadterhaltung, Städtebauförderungsgesetz, Stadtlandschaft, Modernisierungsmaßnahme, Bausubstanz, Finanzierung, Altstadtsanierung, Straßenbild, Denkmalschutz

item.page.subject-tt

item.page.dc-relation-ispartofseries