Probleme der Entschädigung gerichtlicher Sachverständiger - vom Landgericht Ravensburg gut gelöst.
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IRB: Z 1501
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Abstract
In einem Verfahren, das sich mit der Entschädigung gerichtlicher Sachverständiger befaßte, hatte das Amtsgericht Biberach dem Sachverständigen durch Beschluß vom 16.4.1987 für die Erstattung eines Gutachtens eine Gesamtentschädigung von 1067,15 DM zuerkannt. Der Bezirksrevisor hatte hiergegen Beschwerde eingelegt und Einwendungen zum Zeitaufwand für das Studium der Gerichtsakten, zur Höhe des Grundstundensatzes und zur Höhe des Berufs-Sachverständigenzuschlags erhoben. Das Landgericht hob diese Einwendungen auf. Im einzelnen gehen die Ausführungen auf die Höhe des Stundensatzes, die Höhe des Zuschlages für Berufssachverständige und auf den Zeitaufwand für das Aktenstudium ein. Zum letzteren wird aufgeführt, daß eine Herabsetzung des Stundenaufwandes in rechtlicher und technischer Hinsicht stets sorgfältig zu begründen ist, was im vorliegenden Falle durch den Revisor nicht erfolgte. (hb)
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Keywords
Sachverständiger, Entschädigung, Honorar, Zuschlag, Rechtsprechung, Zeitaufwand, Stundensatz, Recht, Allgemein
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Der Sachverständige, 17(1990), Nr.7/8, S.167-168
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Sachverständiger, Entschädigung, Honorar, Zuschlag, Rechtsprechung, Zeitaufwand, Stundensatz, Recht, Allgemein