Die Aufstockung von Flachdachgebäuden, Nachbarschutz, gestalterischen Vorschriften und Bebauungsplan.
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1987
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ZZ
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IRB: Z 1243
SEBI: Zs 3022-4
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Zusammenfassung
Mängel an der Konstruktion von Flachdächern und ein größerer Raumbedarf führen häufig dazu, dass die Eigentümer von Bungalows den Wunsch äußern, ihr Gebäude mit einem Satteldach, einem Pultdach oder einem Dach ähnlicher Form aufzustocken. Da Bungalows als verhältnismäßig junge Bauform vielfach einheitlich nach den Feststetzungen eines Bebauungsplanes oder nach auf Landesrecht beruhenden örtlichen Bauvorschriften errichtet worden sind, führt die Planung und Errichtung des Dachaufbaus meist zu Konflikten mit den Nachbarn, die an der einmal erstellten Bauform eines Flachdachgebäudes festhalten wollen. In der Regel wird geltend gemacht, das geplante zusätzliche Dachgeschoss werde sich negativ auf die Belichtung, Belüftung und Besonnung des Wohnbereichs auf dem Nachbargrundstück auswirken. Ein besonderes Anliegen ist auch die Sorge vor ungeschützter Einsicht in die intimen Wohnbereiche. Insgesamt erleide das Grundstück wegen der intensiven Nachbarbebauung eine erhebliche Wertminderung. (-z-)
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Erscheinungsvermerk/Umfang
Zeitschrift für deutsches und internationales Baurecht (ZfBR) 10(1987), Nr.4, S.182-187, Lit.