Verwaltungsaufgaben und Private. Funktionen und Typen der Beteiligung Privater an öffentlichen Aufgaben unter besonderer Berücksichtigung des Baurechts.
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SEBI: 82/1750
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Zusammenfassung
Zweck dieser Arbeit ist es, eine Bestandsaufnahme der Formen zu erstellen, in denen Private von der öffentlichen Verwaltung herangezogen werden. Als Grundlage dient die gesetzliche Ausgestaltung solcher privaten Beteiligungen. Hierauf aufbauend und zugleich kategorisierend wird eine Typologie entwickelt, die nicht nur eine dogmatische Erklärung und Einordnung aller Formen der Heranziehung Privater durch die öffentliche Verwaltung erlaubt, sondern gleichzeitig die verfassungsrechtlichen Grenzen einer derartigen Beteiligung aufzeigt, und zwar sowohl unter dem Gesichtspunkt der grundrechtlich geschützten Privatsphäre als auch hinsichtlich der Frage, welche Aufgaben notwendig vom Staat wahrgenommen werden müssen. erh/difu
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Schlagwörter
Öffentliche Aufgabe, Privatisierung, Verwaltungsorganisation, Baurecht, Verwaltungsrecht, Rechtsvergleich
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Berlin:Duncker & Humblot (1982), 263 S., Tab.; Lit.; Reg.
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Öffentliche Aufgabe, Privatisierung, Verwaltungsorganisation, Baurecht, Verwaltungsrecht, Rechtsvergleich
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Schriften zum öffentlichen Recht; 417