Zum Entwurf des neuen Landesnaturschutzgesetzes - Konnexitätsgebot beachten.

Welge, Axel
Städtetag Nordrhein-Westfalen
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Datum

2015

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Herausgeber

Städtetag Nordrhein-Westfalen

Sprache (Orlis.pc)

DE

Erscheinungsort

Köln

Sprache

ISSN

ZDB-ID

Standort

ZLB: Kws 860 ZB 6748

Dokumenttyp (zusätzl.)

RE

Autor:innen

Zusammenfassung

Da die Bemühungen von Bund und Ländern, die wesentlichen Teile des Umweltrechts in einem einheitlichen Umweltgesetzbuch zusammenzufassen, gescheitert sind, wurden im Rahmen der Föderalismusreform die Bereiche Naturschutz und Landschaftspflege von der Rahmengesetzgebung in die konkurrierende Gesetzgebung überführt, womit erstmals die Möglichkeit gegeben wurde, umfassende Regelungen zum Naturschutz vorzusehen. Die Bundesländer dürfen jedoch durch ihre Abweichungskompetenz von den bundesrechtlichen Regelungen abweichen. Deshalb war eine Novellierung des Bundesnaturschutzgesetzes (BNatSchG) erforderlich, die im März 2010 in Kraft trat. Basierend auf den Regelungen des BNatSchG hat das Umweltministerium Nordrhein-Westfalen im Sommer 2015 einen Entwurf für ein neues Landesnaturschutzgesetz vorgelegt, das das bisherige Landschaftsgesetz ablösen soll. Da die kommunale Selbstverwaltung durch die neuen Regelungen zur Landschaftsplanung teilweise ausgehebelt wird, hat die Arbeitsgemeinschaft der kommunalen Spitzenverbände in einer Stellungnahme eine gründliche Überarbeitung angemahnt. In dem Beitrag werden die wesentlichen Kritikpunkte benannt. Vor allem wird bemängelt, dass der Neuregelung eine Kostenfolgenabschätzung fehlt und ohne finanziellen Belastungsausgleich ein Verstoß gegen das verfassungsrechtliche Konnexitätsgebot vorliegt.

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Schlagwörter

Zeitschrift

Eildienst. Städtetag Nordrhein-Westfalen

Ausgabe

Nr. 8/9

Erscheinungsvermerk/Umfang

Seiten

S. 3-4

Zitierform

Stichwörter

Serie/Report Nr.

Sammlungen