Der Energiecharta-Vertrag im Geflecht des internationalen Investitionsschutzes.
Heymann
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Datum
2015
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Herausgeber
Heymann
Sprache (Orlis.pc)
DE
Erscheinungsort
Köln
Sprache
ISSN
0944-128X
ZDB-ID
Standort
ZLB: R 292 ZB 3316
TIB: ZL 640
TIB: ZL 640
Dokumenttyp
Dokumenttyp (zusätzl.)
Autor:innen
Zusammenfassung
Die Autoren erläutern die Bedeutung des Energiecharta-Vertrags (EnCV) im internationalen Investitionsschutzrecht. Dieser multilaterale völkerrechtliche Vertrag mit 53 Signatarstaaten normiere materielle Rechte von Direkt- und Portfolio-Investoren im Energiebereich, insbesondere bei Investitionen in Kraftwerke. In Deutschland habe er gem. Art. 59 Abs. 2 GG Gesetzesrang. Diese Rechte seien durch unbestimmte Rechtsbegriffe umschrieben (faire und gerechte Behandlung, Gleichbehandlungsgebot, Willkürverbot, Bestands- und Vertrauensschutz), die ausgelegt werden müssten. Angesichts der geringen Zahl der bislang auf der Grundlage des EnCV entschiedenen Fälle, sei noch unsicher, wie nationale Gerichte oder internationale Schiedsgerichte (INCSID, UNCITRAL, Stockholmer Handelskammer) entscheiden werden. Betroffene Investoren stehe es frei, vor welchem Spruchkörper sie ihre Rechte durchsetzen wollten. Nationale Gerichte und internationale Schiedsgerichte könnten auch parallel angerufen werden. Sofern nationales Gesetzesrecht auch vertraglich niedergelegt werde, könnten auch gesetzlich bestehende Ansprüche im (Schieds-)Verfahren nach dem EnCV geltend gemacht werden. Insbesondere die durch hohe Fachkunde, internationale Erfahrung und Unabhängigkeit vom staatlichen Klagegegner gekennzeichneten internationalen Schiedsgerichte böten Investoren im Energiebereich Chancen, ihre Rechte gegen Staaten, in denen sie investiert haben, durchzusetzen.
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Schlagwörter
Zeitschrift
Recht der Energiewirtschaft
Ausgabe
Nr. 4-5
Erscheinungsvermerk/Umfang
Seiten
S. 153-160