Die Wirkungen von Vereinbarungen zwischen dem Sprecherausschuß und dem Arbeitgeber hinsichtlich der Arbeitsverhältnisse der leitenden Angestellten und der Entwurf eines Gesetzes über die Errichtung von Sprecherausschüssen für leitende Angestellte - BT Drucksache 10. Wahlperiode, 3384.
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SEBI: 88/1747
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DI
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Abstract
In der deutschen Wirtschaft bestehen ca. 400 Sprecherausschüsse der leitenden Angestellten. Nach überwiegender Meinung ist die Bildung von Sprecherausschüssen zulässig. Die Arbeit befaßt sich mit den Rechtswirkungen von Vereinbarungen zwischen Sprecherausschuß und Arbeitgeber hinsichtlich der Arbeitsverhältnisse der leitenden Angestellten. Nachgegangen wird der Frage, welche Gründe für die Bildung von Sprecherausschüssen maßgeblich sind. Durch eine Umfrage wurden zunächst die rechtsstaatlichen Grundlagen von Vereinbarungen ermittelt. Sodann werden die Wirkungen derartiger Vereinbarungen geklärt. Der Autor analysiert weiterhin, welche Folgen Fehler bei der Wahl eines Sprecherausschusses haben. Abschließend stellt er die rechtspolitische Entwicklung und den Entwurf eines Gesetzes über die Errichtung von Sprecherausschüssen für leitende Angestellte dar. gzi/difu
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Befragung, Sprecherausschuss, Arbeitsrecht, Arbeitgeber, Arbeitnehmer, Angestellter, Unternehmen, Leitender Angestellter, Rechtspolitik, Gesetzentwurf, Gesetzgebung, Industrie, Arbeit, Recht, Allgemein
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Münster: (1987), ca. 330 S., Abb.; Lit.(jur.Diss.; Münster 1987)
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Befragung, Sprecherausschuss, Arbeitsrecht, Arbeitgeber, Arbeitnehmer, Angestellter, Unternehmen, Leitender Angestellter, Rechtspolitik, Gesetzentwurf, Gesetzgebung, Industrie, Arbeit, Recht, Allgemein