Aufbau der preußischen Verwaltung in der Zeit von 1808 bis 1848
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SEBI: 77/734
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Abstract
Die Grundprinzipien beim Aufbau der preußischen Verwaltung waren Eigenverantwortlichkeit, Beratung durch Sachverständige, Wirtschaftlichkeit sowie Sparsamkeit.Stein verteilte die Verwaltungsaufgaben nach Sachgebietsgesichtspunkten auf die einzelnen Organisationseinheiten und stellte den Grundsatz auf, daß sich der innere Aufbau der einzelnen Behörden nach den Ministerien auszurichten habe.In die Gesamtorganisation wurde zwischen Ministerien und nachgeordneten Behörden eine Zäsur gezogen.Den Ministerien wurden Aufgaben der Überwachung zugeteilt, während die Behörden die selbständige Sacherledigung zu übernehmen hatten.Diese Prinzipien galten im wesentlichen von 1808 bis 1810.In der Zeit Hardenbergs (1810-1822) wurde den Regierungen eine noch unabhängigere Position eingeräumt; mußte noch 1808 vor dem Vollzug mehrdeutig auszulegender Gesetze beim Ministerium nachgefragt werden, so durften die Regierungen seit 1815/17 sofort tätig werden.In der Zeit der Restauration (1822-1848) wandeln sich die Partizipationsrechte mehr und mehr in Kontrollrechte um; an die Stelle der kollegialen Geschäftsführung trat die Beratung durch mit Spezialisten besetzte Stäbe.
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Verwaltungsreform, Restauration, Verwaltungsorganisation, Rechtsgeschichte, Landesgeschichte, Recht, Geschichte, Verwaltung
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Würzburg: City schnelldruck (1976), XIX, 225 S., Kt.; Abb.; Lit.; Zus.(jur.Diss.; Mainz 1976)
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Verwaltungsreform, Restauration, Verwaltungsorganisation, Rechtsgeschichte, Landesgeschichte, Recht, Geschichte, Verwaltung