Die Behandlung von Verwaltungsabkommen im innerstaatlichen Recht - Art. 59 Abs. 2 S. 2 GG.

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SEBI: 80/7175

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Abstract

Die Bedeutung des in Art. 59 II S. 2 GG verwendeten Begriffs des "Verwaltungsabkommens'' ist nur ungenügend geklärt. Gerade im Hinblick auf die innerstaatliche Rechtsordnung der Bundesrepublik Deutschland ist es von Bedeutung, diesen Begriff näher zu untersuchen. Der Autor beschäftigt sich eingehend mit dem Begriff und den Kriterien der Behandlung von Verwaltungsabkommen im System des Völkervertragsrechts (treaties in simplified form). Dabei kommen die Art. 7 und 46 der Wiener Vertragsrechtskonvention näher zur Sprache. Im zweiten Teil wird dieselbe Untersuchung für das innerstaatliche Recht angestellt, wobei Vergleiche mit den USA (executive agreements) und Frankreich (accords en forme simplifiee) gezogen werden. Insbesondere die Abgrenzung zu den einzelnen Verträgen spielt eine Rolle. Ein weiteres Problem ergibt sich aus Art. 24 I GG, der für die Übertragung von Hoheitsrechten den Gesetzesvorbehalt festschreibt. In bestimmten Fällen haben auch die Länder die Abschlußkompetenz (vgl. "Lindauer Abkommen''). chb/difu

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Verwaltungsabkommen, Grundgesetz, Völkerrecht, Staatsrecht, Verfassungsrecht, Kultur, Schule, Rechtsgeschichte, Rechtsvergleichung, Theorie, Methode

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Düsseldorf: Mannhold (1980), XIV, 237 S., Lit.(jur.Diss.; Münster 1980)

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Verwaltungsabkommen, Grundgesetz, Völkerrecht, Staatsrecht, Verfassungsrecht, Kultur, Schule, Rechtsgeschichte, Rechtsvergleichung, Theorie, Methode

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Juristische Schriften. Verfassungsrecht; 9