Arbeitnehmerdatenschutz im Spannungsfeld von Bundesdatenschutzgesetz und Betriebsverfassungsgesetz.

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SEBI: 89/401

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DI
S

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Abstract

er Autor befaßt sich auf verfassungs-, individualdatenschutz- und kollektivrechtlicher Ebene mit den Problemen, die sich für Arbeitnehmer und Betriebsräte aus den zunehmenden EDV-Anwendungen im Arbeitsleben ergeben.Der durchgängige Leitgedanke der Arbeit ist es, aus den in Kraft befindlichen Rechtsvorschriften ein Maximum an "Arbeitnehmerdatenschutz" abzuleiten; wo dies auf Grenzen stößt, werden Reformvorschläge unterbreitet.Unter Orientierung am "Volkszählungsurteil" des Bundesverfassungsgerichts, das auch eine für den betrieblichen Bereich fruchtbar zu machende Grundsatzentscheidung darstellt, bestimmt der Autor typische "schutzwürdige Belange" von Arbeitnehmern und stellt die Systematik des Bundesdatenschutzgesetzes dar.Aus der Feststellung einer neuen informationellen Schutzbedürftigkeit der Arbeitnehmer leitet der Autor die Notwendigkeit kollektiven Datenschutzes ab; die Abhandlung von Kontroll- und Mitbestimmungsrechten des Betriebsrats geht weit über die Herleitung solcher Rechte aus Pargr. 87 Abs. 1 Nr. 6 des Betriebsverfassungsgesetzes hinaus.Den dritten Schwerpunkt der Arbeit bestimmt der Betriebsrat in seiner Funktion als selbst Arbeitnehmerdaten Verarbeitender. chb/difu

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Datenschutz, Bundesdatenschutzgesetz, Arbeitnehmer, Rechtsprechung, Betriebsverfassungsgesetz, Arbeitsrecht, Betriebsrat, Arbeitgeber, Datenschutzbeauftragter, EDV, Information, Verfassungsrecht, Verwaltungsrecht, Arbeit, Wirtschaft, Arbeitsplatz

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München: Florentz (1986), XLI, 503 S., Lit.; Reg.(jur.Diss.; Hamburg 1986)

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Datenschutz, Bundesdatenschutzgesetz, Arbeitnehmer, Rechtsprechung, Betriebsverfassungsgesetz, Arbeitsrecht, Betriebsrat, Arbeitgeber, Datenschutzbeauftragter, EDV, Information, Verfassungsrecht, Verwaltungsrecht, Arbeit, Wirtschaft, Arbeitsplatz

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Rechtswissenschaftliche Forschung und Entwicklung; 95