Erweiterung einer Ski- und Wander-Raststätte zu einem Gasthaus.
Boorberg
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Boorberg
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DE
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Stuttgart
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0942-5454
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ZLB: Zs 4381
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RE
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Abstract
In der Baugenehmigung für die Errichtung einer Raststätte (mit Bewirtung) in einem Ski- und Wandergebiet war die Einschränkung enthalten, dass diese nur von Skifahrern und Wanderern benutzt werden darf. Der Antrag auf Genehmigung einer Nutzungsänderung, dass das Lokal während des ganzen Jahrs als "normale" Gaststätte, auch für Autofahrer und Busreisegesellschaften genutzt werden darf, wurde von der Baurechtsbehörde negativ beschieden. Die Klage auf Genehmigung der Nutzungsänderung blieb ohne Erfolg, desgleich die Berufung, ebenso auch die Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision durch das Berufungsgericht. Bundesverwaltungsgericht, Beschluss vom 6.9.1999 - 4 B 74.99 - baurecht (BauR) 2001 Heft 2 S.220. difu
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Die Kommunalverwaltung. Brandenburg
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Nr. 9
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S. 268-270/Rdnr.140