Instrumentarium und Grenzen öffentlicher Bau- und Stadtgestaltung im Kultur- und Rechtsstaat.
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1990
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SEBI: 90/2679
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Zusammenfassung
Die Arbeit befaßt sich in ihrer praktischen Zielsetzung mit der instrumentellen Bedeutung der maßgeblichen Rechtsnormen und deren Konfliktlösungsgehalt im Hinblick auf die Bau- und Stadtgestaltung. Betreffen die Fragen der Bau- und Stadtgestaltung nicht Angelegenheiten der örtlichen Gemeinschaft, so daß eine Entscheidungs- und Handlungsprärogative der Gemeinde anzunehmen ist? Wie weit reicht schließlich die Ingerenz des Staates, der auf der Grundlage von Grundgesetz und Landesverfassung ein Kulturstaat sein und Verfassungsaufträge zugunsten humaner Lebensbedingungen erfüllen soll? Wo liegen eventuell rechtliche Handlungsdefizite? Der Autor widmet sich der juristischen Auseinandersetzung mit diesen Fragen. In einer synoptischen Betrachtung der wichtigsten Gesetze werden die Möglichkeiten und Grenzen öffentlicher Gestaltungstätigkeit aufgezeigt. Die Rechtslage in Rheinland-Pfalz wird paradigmatisch zugrunde gelegt. alf/difu
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Schlagwörter
Baugestaltung , Stadtgestaltung , Architektur , Städtebau , Baukultur , Gemeinde , Baugesetzbuch , Rechtsgeschichte , Kultur , Bebauung , Denkmalschutz , Bauleitplanung , Baurecht , Städtebaurecht , Recht , Bauordnungsrecht
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Frankfurt/Main: Lang (1990), VIII, 382 S., Lit.(jur.Diss.; Trier 1989)
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Stichwörter
Baugestaltung , Stadtgestaltung , Architektur , Städtebau , Baukultur , Gemeinde , Baugesetzbuch , Rechtsgeschichte , Kultur , Bebauung , Denkmalschutz , Bauleitplanung , Baurecht , Städtebaurecht , Recht , Bauordnungsrecht
Deskriptor(en)
Serie/Report Nr.
Europäische Hochschulschriften. Reihe 2 - Rechtswissenschaft; 954