Die Gesellschaft nach dem Wohnungseigentumsgesetz. Ein Beitrag zur dogmatischen Einordnung des Wohnungseigentums.

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München

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ZLB: 93/5273

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DI

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Abstract

Die Eigentumswohnung als Form von Sondereigentum gewinnt immer größere Bedeutung, wobei schon die Einordnung des Wohnungseigentums in Rechtsprechung und Lehre verschiedenartig gestaltet ist. So geht eine Meinung vom Eigentum im Sinne des § 903 BGB, andere vom beschränkt dinglichen Nutzungsrecht und wieder andere vom Sondereigentum mit dem Anteil am gemeinschaftlichen Eigentum aus. Da mehrere Personen beteiligt sind und das Wohnungseigentum unter der gemeinsamen Verwaltung steht, spricht man von der Gesellschaft nach dem Wohnungseigentumsgesetz (GWEG). Das Recht der GWEG durchleuchtet die ausführliche Studie unter verschiedenen Gesichtspunkten (z.B. Erwerb, Belastung, Zuordnung und Verfassung der GWEG; Haftung der einzelnen Wohnungseigentümer; Vergleich mit anderen gesellschaftsrechtlichen Vorschriften). Die Arbeit schließt mit einem Sachregister. rebo/difu

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XXVIII, 294 S.

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