Verkehrslenkende Abgabenmodelle. Gebühren und Beiträge im Dienst der Verkehrssteuerung.

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Tübingen

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ZLB: 98/2057

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DI

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Abstract

Unter dem Begriff der "Nahverkehrsabgabe" werden verschiedenste Vorstellungen zur Bekämpfung der Überlastung der innerstädtischen Straßen durch den motorisierten Individualverkehr diskutiert. Der Charakter der Gebühr und des Beitrags als Abgabe für eine staatliche Gegenleistung steht ihrem Einsatz in der Verkehrslenkung grundsätzlich nicht entgegen. Die Gebühr als örtliche Straßenbenutzungsgebühr ist bei entsprechender Gestaltung auch in der Lage, den Vorteil der Wegenutzung in einer rechtskonformen Weise abzugelten. Eine Verkehrslenkung durch Beiträge zum öffentlichen Nahverkehr scheitert allerdings an der mangelnden Individualisierbarkeit des durch die Verkehrseinrichtung erzielten Vorteils. Dagegen ist ein Semesterticket für Studenten (Darmstädter bzw. Tübinger Modell) als Verbandslast trotz seiner Eigenschaft als Beitrag rechtlich zulässig. Weiteren Gestaltungsmöglichkeiten sind enge Grenzen gesetzt. So stehen der Steuer als gemeindlicher Nahverkehrsabgabe unüberwindliche finanzverfassungsrechtliche Hindernisse entgegen. lil/difu

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XXV, 230 S.

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