Grundsätze zur Eingliederung ausländischer Arbeitnehmer verabschiedet.

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1970

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SEBI: Zs 389-4
BBR: Z 58

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Veröffentlicht wird der Wortlaut der am 2. 2. 1970 aufgestellten Grundsätze des Koordinierungskreises aus Vertretern der Bundesressorts, der Arbeitsminister der Länder, der Bundesanstalt für Arbeit, der Organisationen der Arbeitnehmer und der Arbeitgeber, der Kirchen, der Wohlfahrtsorganisationen und der kommunalen Spitzenverbände. Zur möglichst umfassenden Eingliederung der ausländischen Arbeitnehmer in Gesellschaft und Arbeitswelt der Bundesrepublik werden als vorbereitende Maßnahmen im Abgabeland vorgeschlagen Vorinformationen über die Arbeits- und Lebensbedingungen, Vermittlung von Sprachkenntnissen, berufliche Vorbereitung. In der Bundesrepublik sollte Hilfestellung von den Betrieben, Gewerkschaften, Verbänden der freien Wohlfahrtspflege und den Religionsgemeinschaften geleistet werden; besonders wichtig ist die Bereitstellung von angemessenen Wohnungen, die Sicherstellung des Bildungsanspruches für ausländische Kinder, die Möglichkeit zu beruflicher Qualifikation sowie die Unterweisung in der Unfallverhütung.

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In: Bundesarbeitsblatt (1970) S. 281-284

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