Schuldenverbot für Bund und Länder. Anmerkungen und Vorschläge zu den Empfehlungen der Föderalismuskommission II.

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DE

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Berlin

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ZLB: 4-2009/1167

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RE

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Zusammenfassung

Die Anmerkungen zu den Kommissionsempfehlungen für eine "Schuldenbremse", also die gesetzlichen Neuregelungen zur Begrenzung der staatlichen Kreditaufnahme in Bund und Ländern, benennen aus Sicht des Bundes der Steuerzahler die Verbesserungen gegenüber dem geltenden Recht, insbesondere die Grundsatzentscheidung, die öffentlichen Investitionen nicht länger als Kreditobergrenze zu verwenden. Bei den als bedenklich gesehenen Bestandteilen der Reform handelt es sich überwiegend um die in der Gesetzesvorlage formulierten Ausnahmen von den Grundsätzen: um die Einräumung einer alljährlichen strukturellen Verschuldung von bis zu 0,35 % des BIP; um das zu niedrige Quorum und die unzureichende Tilgungsregelung bei der Kreditaufnahme im Katastrophenfall; um die Organisation der finanzpolitischen Überwachung beim Finanzministerium statt bei einer unabhängigen und sachverständigen Beratungseinrichtung vergleichbar den "independent fiscal councils" im Ausland; um das späte Inkrafttreten einzelner Neuregelungen sowie um die Gewährung sehr langer Übergangsfristen zur Konsolidierung der Länderhaushalte (materieller Ausgleich spätestens ab dem Haushaltsjahr 2020).

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27 S., Anh.

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Sonderinformation; 58