Verwaltungsvertrag und Verwaltungsakt. Probleme der Überschneidung von Verwaltungsakten und Verwaltungsverträgen unter besonderer Berücksichtigung des Verfügungsvertrages.

Duncker & Humblot
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Duncker & Humblot

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Berlin

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ZLB: 2001/3093

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DI

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Abstract

Das Thema führt in Kernbereiche der Verwaltungsrechtsdogmatik. Es wird untersucht, ob, wie und mit welchen Rechtsfolgen die beiden Handlungsformen Verwaltungsakt und Verwaltungsvertrag miteinander verbunden werden können. Es wird ein allgemeines Konzept für die Fälle entwickelt, in denen Verwaltungsakt und Verwaltungsvertrag zusammenwirken und sich überschneiden. Auf die Konstellation des sog. Verfügungsvertrages wird besonders eingegangen. Zunächst wird die Situation bei vertragserfüllenden Verwaltungsakten untersucht, wobei Schwierigkeiten insbesondere dann auftreten, wenn der Verwaltungsakt rechtswidrig ist. Der Autor kommt zu dem Ergebnis, dass dem Verwaltungsvertrag nicht die Kraft zukommt, dem erfüllenden Verwaltungsakt zur Rechtmäßigkeit zu verhelfen, so dass auf den erfüllenden Verwaltungsakt § 48 VwVfG anwendbar bleibt. Die Vertragspflicht dirigiert jedoch das Rücknahmeermessen. Dieses Ergebnis wird unter verschiedenen Aspekten auf seine Richtigkeit und Praktikabilität überprüft und belegt. Im folgenden werden noch verschiedene andere Konstellationen der Kombination und Überschneidung der beiden Handlungsformen untersucht, so der Erlass von dem Vertrag widersprechenden Verwaltungsakten, der Erlass von Verwaltungsakten zur Erfüllung eines nichtigen Vertrages und der Erlass von Verwaltungsakten vor Abschluss eines Verwaltungsvertrages. Auch wird vor dem Hintergrund der hier entwickelten Systematik auf die vieldiskutierten Probleme des Erlasses von Verwaltungsakten zur Vollstreckung aus dem Vertrag und der richtigen Klageart bei Klagen aus dem Verwaltungsvertrag auf den Erlass eines Verwaltungsaktes eingegangen. Im dritten Teil wird der sog. Verfügungsvertrag näher beleuchtet. Um die verschiedenen Konstellationen richtig differenzieren und strukturieren zu können, wird der Begriff des "Bewirkungsvertrages" vorgeschlagen. Im Anschluss wird die Frage nach der Existenz dieser verschiedenen Vertragstypen untersucht. Schließlich wird noch den im Zusammenhang des Verpflichtungsvertrages untersuchten Problemen mit Hinblick auf den Verfügungs- und den Bewirkungsvertrag nachgegangen. difu

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136 S.

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Schriften zum öffentlichen Recht; 865