Vorschlag zur Neugliederung der Gemeinden des Kreises Moers.
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SEBI: 74/3903
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Zusammenfassung
Die Voraussetzungen zur Neugliederung des Planungsgebietes beruhen weniger auf kommunaler Reformbedürftigkeit, als vielmehr auf regionalen Erfordernissen zur Neuordnung des Raumes am unteren Niederrhein. Um die subregionalen Entwicklungs- und Koordinierungsaufgaben besser lösen zu können, ist die Bildung von Großkreisen vorgesehen, von denen der Entwurf eines rheinübergreifenden Niederrheinkreises die bisherigen Kreise Moers, Dinslaken, Geldern sowie den Raum Wesel umfaßt. Die dadurch zu erwartenden strukturellen und funktionellen Veränderungen bedingen zugleich eine Anpassung auf kommunaler Ebene. Im Falle Moers wird die Reduzierung von 13 auf 8 überschaubarere und leistungsfähigere Gemeinden vorgeschlagen und hinsichtlich demographischer, sozio-ökonomischer, städtebaulicher, infrastruktureller und interkommunaler Gesichtspunkte begründet.
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Gemeindegebietsreform, Kreisgebietsreform, Regionalplanung, Gemeindeneugliederung, Regionalplanung, Planung
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In: Moers, (1972) 247 S., Kt.; Abb.; Tab.
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Gemeindegebietsreform, Kreisgebietsreform, Regionalplanung, Gemeindeneugliederung, Regionalplanung, Planung