Verwaltungsorganisation und Gerichtsverfassung im Bereich der Grafschaft Saarbrücken im 17. und 18. Jahrhundert.
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SEBI: 76/1813
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Die Arbeit will den Aufgabenbereich, die Organisation und den Arbeitsablauf bei den zentralen Verwaltungsbehörden im Bereich der Grafschaft Saarbrücken sowie die Gerichtsverfassung erschöpfend darstellen, soweit dies nach heute vorhandenen Archivalien möglich ist. Die städtische Gerichtsbarkeit und Verwaltung wurde aud der Betrachtung ausgespart, weil der auf die Zeit um die Wende zwischen dem 16. und 17. Jahrhundert zu datierende Höhepunkt in der Entwicklung der lokalen Gerichts- und Verwaltungsbehörden bereits untersucht ist. Die zeitliche Begrenzung der Untersuchung war vorgezeichnet durch die Besetzung Saarbrückens durch das französische Revolutionsheer im Jahre 1793; damit hörte die nassauische Zentralverwaltung auf zu bestehen. Der Autor gelangt zu dem Ergebnis, daß die Entwicklung in der Grafschaft Saarbrücken im 17. und 18. Jahrhundert zu einer Zusammenfassung der Zuständigkeiten bei den zentralen landesherrlichen Behörden im Bereich der Gerichtsbarkeit und Verwaltung führte, bei gleichzeitiger Aufteilung der Kompetenzen der Kanzlei auf Hofgericht und Oberamt; daß parallel hierzu eine Einschränkung der Funktionen des gemeinsamen Stadtgerichts erfolgte.
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Verwaltungsgeschichte, Gerichtsbarkeit, Verwaltungsbehörde, Rechtsgeschichte, Stadtgeschichte, Landesgeschichte, Recht, Geschichte, Verwaltung
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Saarbrücken: (1972), XX, 266 S., Abb.; Lit.; Zus.(jur.Diss.; Saarbrücken 1972)
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Verwaltungsgeschichte, Gerichtsbarkeit, Verwaltungsbehörde, Rechtsgeschichte, Stadtgeschichte, Landesgeschichte, Recht, Geschichte, Verwaltung