Zum Stand der Regionalplanung im Land Brandenburg. Möglichkeiten und Grenzen zur Steuerung nachhaltiger Landnutzung.

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Müncheberg

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Die raumordnerische Ebene der Regionalplanung ist eingebunden in die Vorgaben der EU, des Bundes und der gemeinsamen Landesplanung Berlin-Brandenburg sowie in die nachgeordneten Planungen von Landkreisen und Kommunen. Kernaufgabe der Regionalplanung ist die Erstellung von integrierten Regionalplänen. Mit diesem formellen Instrument entfaltet die Regionalplanung Bindungswirkung für alle hierarchisch untergeordneten Planungsebenen. Im Land Brandenburg existiert jedoch in keiner der fünf Planungsregionen ein rechtlich wirksamer integrierter Regionalplan. Auch die Summe aller existierenden sachlichen Teilpläne (vorrangig zur Windenergienutzung und Rohstoffsicherung) entspricht nicht dem geforderten integrierten Ansatz. Im Hinblick auf aktuelle Herausforderungen, wie z.B. Anpassung an den Klimawandel oder Energiewende, muss gefragt werden, welche Instrumente, Strukturen und Konzepte der Regionalplanung zur Verfügung stehen, um nachhaltig Raumfunktionen zu sichern. Die Struktur der Raumordnung der Länder Berlin und Brandenburg und die Organisation der Regionalplanung in den fünf Planungsregionen bietet Chancen zur Nutzung dieser Ebene der Raumordnung zur Verankerung nachhaltiger Landnutzung bzw. zur Entwicklung eines nachhaltiges Wasser- und Landmanagement als Schwerpunkt des ELaN-Forschungsprojektes. Dabei kommt der Sicherung von Raumfunktionen ein größerer Stellenwert zu als dem Erhalt von Raumstrukturen.

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47 S.

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ELaN Discussion Paper; 5