Das Wohnen und die Wohnumwelt für Behinderte verbessern.
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IRB: Z 539
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Abstract
Es geht um die Herstellung von Chancengleichheit für Behinderte, Ausgleich der Benachteiligung, soziale Integration d.h. eine uneingeschränkte Verbindung mit dem sozialen Leben. Ein wesentlicher Teil davon ist das Recht auf menschenwürdiges Wohnen, d.h. der Möglichkeit des selbständigen Wohnens. Daraus folgt die Notwendigkeit der Anpassung des Wohnungsbaues und der damit verbundenen Umgebung an die Bedürfnisse behinderter Menschen (s.a. Resolution des Europarates vom 3.11.77). Es wäre zweckmäßig, generell im Wohnungsbau oder wenigstens bei einem Teil der Wohnungen z.B. der Erdgeschosswohnungen die Mindestanforderung der DIN-Normen einzuhalten. Wichtig sind auch städtebauliche Maßnahmen, die auch anderen Bevölkerungsteilen zu Gute kommen, wie: abgesenkte Bordsteine, griffige Straßenbeläge, Rampen, Aufzüge u.a. ei
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Wohnen/Wohnung, Stadtplanung/Städtebau, Wohnform, Behindertenwohnung, Baumaßnahme, Vorschrift, Norm, Umweltgestaltung, Freizeiteinrichtung, Therapie, Pflegebereich, Stadtgestaltung, Wohnen
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Neue Heimat 28(1981)Nr.11, S.10, 12-13, Abb.
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Wohnen/Wohnung, Stadtplanung/Städtebau, Wohnform, Behindertenwohnung, Baumaßnahme, Vorschrift, Norm, Umweltgestaltung, Freizeiteinrichtung, Therapie, Pflegebereich, Stadtgestaltung, Wohnen