Verwaltungsausschuß und Kreisausschuß in Niedersachsen. Kreation, Verfahren, Kompetenzen in rechtsdogmatischer und rechtspolitischer Sicht.
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1991
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SEBI: 92/678-4
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Die Arbeit betrachtet rechtshistorisch und -dogmatisch den niedersächsischen Verwaltungs- bzw. Kreisausschuß, insbesondere die kommunalpraktisch relevanten Probleme. Diese wurden mit Hilfe einer empirischen Erhebung ermittelt. Ausführlich behandelt werden u. a. das Auswahlverfahren der Organmitglieder, der Anwendungsbereich der "Auffangkompetenz" und der sog. Zuständigkeitsaustausch zwischen den Organen. Es wird gezeigt, daß es sich bei dem Verwaltungs- bzw. Kreisausschuß um ein niedersächsisches Spezifikum handelt, um das "Zentral-Gremium" der Kommunalverfassung in Niedersachsen. Bei der rechtspolitschen Bewertung dieses Gremiums ergibt sich eine positive Bilanz. Hervorzuheben ist die Empfehlung, den Vorsitz vom ehrenamtlichen Bürgermeister bzw. Landrat auf den Hauptverwaltungsbeamten zu übertragen. kmr/difu
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Osnabrück: (1991), ca. 380 S., Tab.; Lit.(jur.Diss.; Osnabrück 1991)