Der kommunale Finanzausgleich - Verfassungsziele und Instrumentarien.

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SEBI: 78/3142

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Zusammenfassung

Gegenstand der Arbeit sind die verfassungsrechtlichen Grundlagen des kommunalen Finanzausgleichs. Dieser hat seinen Ursprung in der Selbstverwaltungsgarantie des Grundgesetzes (Art. 28 Abs. 2) und der Länderverfassungen, die eine finanzielle Absicherung der Gemeinden erfordert. Er hat ferner seine Grundlage in den Verfassungsgrundsätzen der Gerechtigkeit, der Gleichheit, der Sozialstaatlichkeit und -als Ausfluß dieser Grundsätze - im Gebot der Wahrung einheitlicher Lebensverhältnisse in den Gemeinden. Aus diesen Grundlagen, die zueinander in einem Spannungsverhältnis stehen, ergeben sich die Anforderungen für den vertikalen wie auch den horizontalen Finanzausgleich. So ist letzterer nur zulässig, wenn auch dies zur Schaffung einheitlicher Lebensverhältnisse notwendig ist und das Instrumentarium im Hinblick auf die Selbstverwaltungsgarantie verhältnismäßig ist. Anhand dieser verfassungsrechtlichen Grundlagen wird dann die Zulässigkeit von Schlüsselzuweisungen, Investitionszuweisungen und Kreisumlagen überprüft.wd/difu

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Kommunaler Finanzausgleich, Selbstverwaltungsgarantie, Finanzausgleich, Kommunalrecht, Verfassungsrecht

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Köln: Kohlhammer (1978), 144 S., Tab.; Lit.; Reg.

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Kommunaler Finanzausgleich, Selbstverwaltungsgarantie, Finanzausgleich, Kommunalrecht, Verfassungsrecht

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Schriften zur öffentlichen Verwaltung; 15