Lotissement. Une nouvelle procedure pour une nouvelle pratique.
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1979
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ZZ
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IRB: Z 1083
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Zusammenfassung
Das neu formulierte Siedlungsrecht unterscheidet eindeutig drei Phasen zur Vorbereitung eines Siedlungsvorhabens. Im Nutzungsantrag (Dossier de demande de lotissement) legt der Antragsteller seine Absichten in Form von Plänen und Beschreibungen vor. In der Nutzungsverfügung (L'arrete d'autorisation) legt die Genehmigungsbehörde ihre Auflagen für eine Genehmigung bzw. die Gründe für eine Verweigerung fest. Zwischen beiden Positionen wird in einem Prüfungs- und Abstimmungsprozess (L'examen concerte) versucht, die jeweiligen Absichten und Standpunkte abzuklären und einander anzunähern. Diese drei Stufen sowie ihre gegenseitigen Verknüpfungen werden detailliert beschrieben. kr
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Erscheinungsvermerk/Umfang
Urbanisme 47(1978)Nr.164, S.64-71