Betriebliches Gesundheitsmanagement als Führungsaufgabe.

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Köln

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ZLB: 4-Zs 2141-2005,1
DST: E ser2/1

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Abstract

Betriebliches Gesundheitsmanagement (BGM) umfasst alle Maßnahmen, die die individuelle Gesundheit der Beschäftigten ebenso fördert wie die Arbeitsorganisation, die Arbeitsumgebung und die Arbeitsprozesse. Erfahrungen mit Maßnahmen des betrieblichen Gesundheitsmanagements zeigen gleichermaßen den Nutzen für den Arbeitgeber als auch für die Beschäftigten auf: BGM steigert die Attraktivität der Kommune als Arbeitgeber (insbesondere für Hochqualifizierte), die Arbeitszufriedenheit und die Qualität der Leistungen. Das wiederum kann zur Verbesserung des Betriebsklimas insgesamt beitragen. Dass das häufig einhergeht mit der Senkung des Krankenstandes, ist ein erwünschter Effekt. Kommunale Erfahrungen zeigen, dass es notwendig und sinnvoll ist, bereits bestehende Kapazitäten sowie vorhandene Budgets (in der Personalentwicklung und in den Fachbereichen) zu bündeln und darüber hinaus Kooperationen - z. B. mit Krankenkassen, Unfallkasse, Sportbund - anzustreben. Die KGSt empfiehlt, im Rahmen des Controllings, betriebliches Gesundheitsmanagement und die damit verbundenen Ziele zum Bestandteil von Zielvereinbarungen mit den Fachbereichsleitungen zu machen und dies mit einer Berichtspflicht mit wenigen Schlüsselkennzahlen/Indikatoren zu verbinden. difu

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94 S.

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KGSt-Bericht; 1/2005