Die Beschränkung der Ländergesetzgebung durch das "bürgerliche Recht". Zum "Mietendeckel"­-Beschluss des Bundesverfassungsgerichts .

Heymanns
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Heymanns

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Köln

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0012-1363

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5471-9

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ZLB: R 620 ZB 7120

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RE

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Abstract

Das Bundesverfassungsgericht erklärte den "Berliner Mie­tendeckel" in einem lange erwarteten Beschluss für nichtig. Das Land Berlin habe keine Kompetenz für den Erlass von Regelungen zur Miethöhe für frei finanzierten Wohnraum. Der Beschluss verfolgt dabei nach Ansicht des Verfassers gerade in den zwei entscheiden­den Weichenstellungen eine nicht durchweg überzeugend begründete, zentralisierende Tendenz. Zum einen überhöhe das Gericht bei der Einordnung des Mietpreisrechts als "bürgerliches Recht" nach Art. 74 Abs. 1 Nr. 1 GG die Rolle der Staatspraxis und erlaube damit dem Bund, allein über seine Gesetzgebungsaktivität die Reichweite der verfassungsmäßi­gen Kompetenztitel bestimmen. Zum anderen senke der Beschluss den Maßstab für den abschließenden Gebrauch einer konkurrierenden Zuständigkeit nach Art. 72 Abs. 1 GG herab und nehme die Sperrwirkung zulasten der Länder nur aufgrund von Vermutungen und subjektiven Vorstellungen an.

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Deutsches Verwaltungsblatt : DVBL

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13

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846-851

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