Rehabilitation - Auftrag auch für uns.

Ackermann, K.
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1976

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IRB: Z 272

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Zusammenfassung

Die humanistische Politik der DDR erfordert u. a. die Berücksichtigung Fortbewegungs-Behinderter (ca. 15 Prozent der Bevölkerung, von Kleinkind bis Rollstuhlfahrer) beim Umweltbau. Das bedeutet An öffentlichen Treppen gehören Rampen ohne oder mit Teilung; in Bahnhöfe zusätzlich Aufzüge für Rollstühle; Höhendifferenz zwischen Bahnsteigkante und Wagenboden erfordern kleine Spezialrampen; an Fußgängerüberwegen sind abgesenkte Borde, an Mittelinseln niveaugleiche Durchgänge nötig; breitere Stellplätze für Rollstuhlfahrer mit PKW sind zu schaffen.

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Straße, Berlin/Ost 16 (1976), Nr. 10, S. 405-406, Abb.

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