Die §§ 11, 12 UVPG in der raumordnerischen Umweltverträglichkeitsprüfung. Dargestellt am Beispiel der Schienenwegeausbauplanung.

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DE

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Bonn

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ZLB: 97/3549

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Das Umweltverträglichkeitsprüfungsgesetz (UVPG) von 1990 enthält keine Definition des Begriffs Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP). Zunächst wird also daher dieser Begriff geklärt. Die UVP ist als unselbständiger Teil bestehender verwaltungsbehördlicher Verfahren konzipiert. Die Integration dieser Prüfung in das bestehende deutsche Verwaltungsrecht bringt eine Vielzahl von Problemen mit sich. Insbesondere ist problematisch, ob eine UVP in das Raumordnungsverfahren der Länder zu integrieren ist. Ganz aktuell ist die Dauer der Zulassungsverfahren, die vom Gesetzgeber als zu lang eingeschätzt werden. Hier ist besonders der Bereich des Verkehrswegeplanungsrechts angesprochen. Der Autor hat den Schwerpunkt auf den Bereich der Schiene gelegt, da das Schienenwegeausbaurecht sich auch im Zuge der Bahnstrukturreform wesentlich verändert hat. Konkret werden ICE-Neubaustrecken in den Ländern Nordrhein-Westfalen und Rheinland-Pfalz untersucht. kirs/difu

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XIV, 220 S.

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