Der Fremdenverkehr als öffentliche Aufgabe der Gemeinden.

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SEBI: 88/4186-4

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Der Redner charakterisiert den Bereich des Fremdenverkehrs als öffentliche Aufgabe, indem er auf seinen quantitativen Umfang und die daraus resultierenden infrastrukturellen Anforderungen verweist. Außerdem wird die Begründung aus seiner Bedeutung als Wirtschaftsfaktor hergeleitet. Eine Gliederung der öffentlichen Aufgaben wird anhand der Unterscheidung von Ordnungs- Leistungs-, Finanz- und Bedarfsverwaltung versucht, deren Bezüge zum Fremdenverkehr mithilfe von Beispielen herausgestellt werden. (Bauleitplanung, Verkehrsordnungsrecht, Fremdenverkehrsförderung, Fremdenverkehrsabgaben, Verwaltungsorganisation). Abschließend stellt er die Notwendigkeit heraus, Landschafts- und Umweltschutzanforderungen gegenüber den Umweltbelastungen zu wahren, die vom Fremdenverkehr ausgelöst werden. bre/difu

Beschreibung

Schlagwörter

Öffentliche Aufgabe, Bauleitplanung, Landschaftsschutz, Infrastruktur, Kommunalpolitik, Freizeit, Fremdenverkehr

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In: Fremdenverkehr und Kommunalpolitik 1988.Hrsg.: Deutsches Seminar für Fremdenverkehr Berlin -DSF-., Berlin:(1988), S. 8-20

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Öffentliche Aufgabe, Bauleitplanung, Landschaftsschutz, Infrastruktur, Kommunalpolitik, Freizeit, Fremdenverkehr

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