WEG §§ 8, 10, 16; BGH, Beschluß v. 27.6.1985 - Az. VII ZB 21/84.
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Zusammenfassung
Enthält die Teilungserklärung einen Verteilungsschlüssel für die Kosten des gemeinschaftlichen Eigentums und sieht sie eine Abänderungsmöglichkeit durch "absoluten" Mehrheitsbeschluss vor, ist eine Änderung des Verteilungsschlüssels gleichwohl nur dann zulässig, wenn ein sachlicher Grund vorliegt und einzelne Wohnungseigentümer gegenüber dem früheren Rechtszustand nicht unbillig benachteiligt werden. (-z-)
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Schlagwörter
Wohnungseigentum, Wohnungseigentumsgesetz, Kosten, Rechtsprechung, Beschluss, Teilungserklärung, Verteilungsschlüssel, BGH-Urteil, Recht, Wohnung
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Der Wohnungseigentümer, Düsseldorf 15(1985), Nr.4, S.120-121, Lit.
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Wohnungseigentum, Wohnungseigentumsgesetz, Kosten, Rechtsprechung, Beschluss, Teilungserklärung, Verteilungsschlüssel, BGH-Urteil, Recht, Wohnung