Perspektiven der Raumordnung in Europa.

Heymann
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Heymann

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DE

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Köln

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0034-0111

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ZLB: 4-Zs 237
BBR: Z 700
IRB: Z 1003
IfL: I 378 - 2010,4 / I 378 - 2010,4 (2.Ex.)

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Abstract

Absehbar ist mit Vorgaben der EU für die maritime Raumordnung zu rechnen, die auf Harmonisierung des Rechts der Raumordnung in den Mitgliedstaaten gerichtet sein und dabei auch Auswirkungen auf das Raumordnungsrecht zu Lande haben werden. Dieser Prozess sollte von deutscher Seite aktiv begleitet werden, um nationale Erfahrungen einzubringen - nicht zuletzt, um im innerstaatlichen Bereich erkannte Fehlentwicklungen auf europäischer Ebene zu verhindern. Zu den dergestalt harmonisierenden Maßgaben des Europarechts zählen organisationsrechtliche Regelungen über eine von den Mitgliedstaaten zu benennende "einheitliche Stelle": materiell-rechtlich solche über eine Verpflichtung der Raumordnung auf Nachhaltigkeit und überörtliches wie überfachliches Handeln, instrumentell über einen abgestimmten Einsatz von planerisch-verbindlichen Festsetzungen in Raumordnungsplänen einerseits und informeller Instrumente andererseits, über einen Einsatz des Raumordnungsverfahrens im maritimen Bereich, ferner über die Zuweisung neuer Aufgaben an die Raumordnung(sstellen), wie Monitoring und Mediation. Schließlich muss die bisherige Vorrangigkeit des europäischen Naturschutzrechts zugunsten einer abwägenden Berücksichtigung im Rahmen der Raumordnung abgelöst werden.

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Raumforschung und Raumordnung

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Nr. 6

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S. 359-365

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