De toekomst van het toekomstgericht ontwerpen. Ruimtelijk vormgever hervindt onbevangenheid. (Die Zukunft des zukunftsgerichteten Entwerfens. Der Raumordnungsplaner findet seine Unbefangenheit wieder.)
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IRB: Z 1566
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Abstract
Die Zielsetzungen des Stadterweiterungsplans Amsterdam 1935, eines der frühesten und eindrucksvollsten Beispiele für weit in die Zukunft weisende Bauleitplanung, werden schon in den 50er Jahren von den realisierten Planungen überholt. Der Autor konstatiert, dass "Flexibilität" und "zwischenzeitliche Anpassung" zu Schlüsselwörtern werden, und dass sich die Geltungsdauer von Entwicklungsplanungen immer mehr verkürzt. Angesichts von Wirtschafts- und Energiekrise werden in den 70er Jahren die Zukunftsplanungen nüchterner und zurückhaltender, der Planologe als Gestalter ist nach Ansicht des Autors untergetaucht. Parallel zur wirtschaftlichen Belebung der 80er Jahre erkennt er einen neuen Trend zu kräftigen Formkonzepten. Er erläutert dies an Beispielen wie zwei Raumordnungswettbewerben, den Vorbereitungen für die Ausstellung "Die Niederlande im Jahr 2050" und der in Vorbereitung befindlichen vierten Regierungsnote zur Raumordnung bis zum Jahr 2025. (wf)
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Bauleitplanung, Stadtentwicklung, Planungstheorie, Wettbewerb, Formgebung, Planungskonzept, Ausstellung, Szenario, Geltungsdauer, Zukunftsvision, Raumordnungsmodell, Raumordnung, Entwicklungsplanung
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In: Architect thema; Den Haag, (1986), Nr.24, S.33-37, Abb.
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Bauleitplanung, Stadtentwicklung, Planungstheorie, Wettbewerb, Formgebung, Planungskonzept, Ausstellung, Szenario, Geltungsdauer, Zukunftsvision, Raumordnungsmodell, Raumordnung, Entwicklungsplanung