Der Vorhaben- und Erschließungsplan. Eine vergleichende Betrachtung und Erläuterung einzelner Regelungsbereiche.

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0170-0413

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ZLB: Zs 3022-4
IRB: Z 1243

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Abstract

Der Vorhaben- und Erschließungsplan wurde in den neuen Bundesländern als neuartiges Planungsinstrument eingeführt, das dazu dienen soll, daß private Investoren die bauplanungsrechtlichen Grundlagen für Investitionen selbst schaffen und finanzieren. Der Vorhaben- und Erschließungsplan hat kein Vorbild im BauGB. Der Beitrag erläutert die Zielsetzung dieses Instruments. Danach wird auf die bauplanungsrechtliche Bedeutung, die Anwendungsvoraussetzungen, den Planinhalt und das Aufstellungsverfahren eingegangen. Der wesentliche Unterschied zum Bebauungsplan liegt vor allem darin, daß der Bebauungsplan allein die bauplanungsrechtliche Zulässigkeit regelt, während der Vorhaben- und Erschließungsplan den Investitionsträger zur Durchführung verpflichtet, unter Sanktion der Aufhebung der VEP-Satzung. (wb)

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Zeitschrift für deutsches und internationales Baurecht. ZfBR

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Nr.4

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S.149-155

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