Zur Parallelität von Wassernutzungsrechten und Windnutzungsrechten.

Nomos
Loading...
Thumbnail Image

Date

Journal Title

Journal ISSN

Volume Title

Publisher

Nomos

item.page.orlis-pc

DE

item.page.orlis-pl

Baden-Baden

item.page.language

item.page.issn

0943-383X

item.page.zdb

item.page.orlis-av

ZLB: R 687 ZB 7025
TIB: ZO 9840

item.page.type

item.page.type-orlis

RE

relationships.isAuthorOf

Abstract

Seit mehr als 20 Jahren wird in den meisten Bundesländern ein sog. Wasserentnahmeentgelt ("Wasserpfennig") erhoben. Das BVerfG hat sie als finanzverfassungsrechtlich zulässige Vorteilsabschöpfungsabgabe eingeordnet, die dazu dient, den Sondervorteil abzuschöpfen, der sich aus der staatlichen Erlaubnis ergibt, das Wasser über den Gemeingebrauch hinaus nutzen zu dürfen. Gegenwärtig wird in der Wissenschaft über die Erhebung von Windnutzungsentgelten nachgedacht. Der folgende Beitrag beleuchtet zunächst die politischen Motive, die das Nachdenken über ein Windnutzungsentgelt befördert haben (Teil A.), zeichnet die rechtlichen Rahmenbedingungen für die Erhebung von Wasserentnahmeentgelten nach (Teil B.) und fragt danach, ob die Gründe, die ein Wasserentnahmeentgelt verfassungsrechtlich legitimieren, auch auf Windnutzungsrechte, übertragbar sind (Teil C.).

Description

Keywords

Journal

Zeitschrift für Umweltrecht

item.page.issue

Nr. 12

item.page.dc-source

item.page.pageinfo

S. 684-689

Citation

item.page.dc-subject

item.page.dc-relation-ispartofseries