Zur Parallelität von Wassernutzungsrechten und Windnutzungsrechten.
Nomos
item.page.uri.label
Loading...
Date
Journal Title
Journal ISSN
Volume Title
Publisher
Nomos
item.page.orlis-pc
DE
item.page.orlis-pl
Baden-Baden
item.page.language
item.page.issn
0943-383X
item.page.zdb
item.page.orlis-av
ZLB: R 687 ZB 7025
TIB: ZO 9840
TIB: ZO 9840
item.page.type
item.page.type-orlis
RE
relationships.isAuthorOf
Abstract
Seit mehr als 20 Jahren wird in den meisten Bundesländern ein sog. Wasserentnahmeentgelt ("Wasserpfennig") erhoben. Das BVerfG hat sie als finanzverfassungsrechtlich zulässige Vorteilsabschöpfungsabgabe eingeordnet, die dazu dient, den Sondervorteil abzuschöpfen, der sich aus der staatlichen Erlaubnis ergibt, das Wasser über den Gemeingebrauch hinaus nutzen zu dürfen. Gegenwärtig wird in der Wissenschaft über die Erhebung von Windnutzungsentgelten nachgedacht. Der folgende Beitrag beleuchtet zunächst die politischen Motive, die das Nachdenken über ein Windnutzungsentgelt befördert haben (Teil A.), zeichnet die rechtlichen Rahmenbedingungen für die Erhebung von Wasserentnahmeentgelten nach (Teil B.) und fragt danach, ob die Gründe, die ein Wasserentnahmeentgelt verfassungsrechtlich legitimieren, auch auf Windnutzungsrechte, übertragbar sind (Teil C.).
Description
Keywords
Journal
Zeitschrift für Umweltrecht
item.page.issue
Nr. 12
item.page.dc-source
item.page.pageinfo
S. 684-689