Diagnosestatistiken der Krankenhäuser als Instrument der Angebotsgestaltung, Kostensteuerung und Preispolitik der Krankenhäuser in einer Region.
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DE
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Marquartstein
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ZLB: 95/1022-4
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KO
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Abstract
Seit Inkrafttreten der Bundespflegesatzverordnung im Jahre 1985 sind Krankenhäuser dazu verpflichtet, Diagnosestatistiken zu erstellen. Diese Diagnosestatistiken stellen aber auch - so die These der Studie - einen strategischen Angelpunkt für die krankenhauspolitisch wichtigen Regionalanalysen der Krankenhäuser dar. Über die Diagnosestatistiken können Daten zur Gesamtmorbidität und zur Versorgungssituation sowie zu den Kostengegebenheiten in einer Region stimmig verknüpft werden. Die Studie beschreibt diese Verknüpfungsmöglichkeiten, zeigt aber auch den verhandlungs- und vertragspolitisch zentralen Stellenwert der Diagnosestatistiken auf, den diese insbesondere durch das Gesundheitsstrukturgesetz erhalten haben. wi/difu
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14 S.