Zur Bindungswirkung der Emissionswerte der TA Luft zugunsten des Anlagenbetreibers.
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1991
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SEBI: 92/779
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Zusammenfassung
Reine Luft ist wegen ihrer Knappheit längst zum Wirtschaftsgut geworden, dessen Nutzung allerdings noch kostenlos ist. Vor diesem Hintergrund untersucht die Arbeit die Bindungswirkung der Emissionswerte der 1986 novellierten TA Luft zugunsten des Anlagenbetreibers. Gerade auch toxische Schadstoffe, die in die Luft eingebracht werden, belasten die Umwelt so stark, daß die Luftreinhaltung eine zentrale Rolle im Gesetzeswerk spielt. Das Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG) verlangt daher von Betreibern genehmigungsbedürftiger Anlagen, Vorsorge gegen schädliche Umwelteinwirkungen durch die dem Stand der Technik entsprechenden Maßnahmen zur Emissionsbegrenzung zu treffen. Nach einer Erläuterung der TA Luft (speziell für die Arbeit der Verwaltung) stellt die Autorin diese TA Luft in Beziehung zu Pargr. 5 Absatz I Nr. 2 BImSchG. Es folgt die Interpretation der Gerichte zu diesem Komplex. Im Mittelpunkt der Untersuchung stehen Fragen nach den Geltungsmöglichkeiten dieser Vorschrift über den verwaltungsinternen Bereich hinaus im Außenbereich, also für die Anlagenbetreiber und für Dritte. Dies geschieht unter wirtschaftlichen Gesichtspunkten. So werden die voraussichtlich aufzubringenden Kosten maßgeblich von den Werten in der TA Luft bestimmt. rebo/difu
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Bergisch Gladbach: Josef Eul (1991), V, 232 S., Lit.(jur.Diss.; Bochum 1991)