Die Ableitung industrieller Abwässer in öffentliche Entwässerungen und die gemeinsame Behandlung mit häuslichem Abwasser.
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1965
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SEBI: 70/1211
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Zusammenfassung
Industrieabwässer können entweder getrennt oder gemeinsam mit häuslichem Abwasser behandelt und beseitigt werden.In städtischem Abwasser ist heute im allgemeinen mit industriellen Abwässern zu rechnen.Ihr Anteil in den öffentlichen Kanalisationen der BRD beträgt bereits im Mittel 35 Prozent.Aspekte der Wasserwirtschaft und der Raumordnung sprechen dafür, daß sich dieser Anteil in Zukunft erhöhen wird.Der Charakter der städtischen Abwässer wird durch die industriellen Abwässer, die fast unbeschränkte Vielfalt aufweisen können, wesentlich verändert.Das wirkt sich auf Planung, Bau und Betrieb von Kanalisationen und Abwasserreinigungsanlagen aus.Untersucht werden daher die Einwirkungen industrieller Abwässer auf das Entwässerungssystem und die besonderen Schwierigkeiten, die diese Abwässer in städtischen Kläranlagen verursachen.Es werden Vorschläge entwickelt, wie in bestehenden Entwässerungsnetzen und Kläranlagen auftretende Probleme durch bauliche und betriebliche Maßnahmen, durch Abflußregelungen, durch Vorbehandlung der Industrieabwässer oder durch Verbot der Einleitung störender Substanzen behoben werden können.Es wird vorgeführt, daß eine öffentliche Kläranlage bei entsprechender Gestaltung einen Teil der in Industrieabwässern enthaltenen toxischen Stoffe abbauen kann, ohne selbst geschädigt zu werden. bg/difu
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Darmstadt: (1965), 321 S., Kt.; Abb.; Tab.; Lit.