Der Verwaltungsakt im deutschen und französischem Recht und die Entscheidung im Recht der Europäischen Gemeinschaften. Eine rechtsvergleichende Untersuchung unter besonderer Berücksichtigung der Rechtsschutzmöglichkeiten Privater.
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SEBI: 90/4135
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Zusammenfassung
Die Bezeichnung Verwaltungsakt wird überwiegend als eine Übersetzung des französischen Begriffs acte administratif angesehen, der seit dem ersten Drittel des 19. Jahrhunderts in die deutsche staats- und verwaltungsrechtliche Literatur Eingang gefunden hat. Trotz der terminologischen Übereinstimmung sind beide Begriffe der Verfasserin zufolge jeodch nicht gleich zu bewerten, da der französischen Begriff noch in einseitige und mehrseitige Verwaltungsakte untergliedert wird. Von diesem Ausgangspunkt beschäftigt sich die Arbeit mit der geschichtlichen Entwicklung, der Begriffsbestimmung sowie den Möglichkeiten des verwaltungsrechtlichen Rechtsschutzes gegen Verwaltungsakte im deutschen, französischen und im europäischen Recht. Eine Vielzahl von Klagemöglichkeiten wird untersucht. anj/difu
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Verwaltungsakt, Entscheidung, Verwaltungsgerichtsbarkeit, Klage, Rechtsschutz, Privater, Rechtsprechung, Europarecht, Rechtsgeschichte, Rechtsvergleichung, Verwaltungsrecht
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Münster: (1990), XXII, 261 S., Lit.(jur.Diss.; Münster 1990)
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Verwaltungsakt, Entscheidung, Verwaltungsgerichtsbarkeit, Klage, Rechtsschutz, Privater, Rechtsprechung, Europarecht, Rechtsgeschichte, Rechtsvergleichung, Verwaltungsrecht