Warum und zu welchem Zweck gibt es Wohnungseigentum?

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IRB: Z 877

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Das Institut des Wohnungseigentums wurde vor 30 Jahren eingesetzt, da das Bürgerliche Gesetzbuch dieses Rechtsinstitut nicht geregelt hatte. Der Bericht befasst sich mit der Historie des Wohneigentums im deutschen und insbesondere im französischen Recht, das Grundlage für dieses Rechtsinstitut ist. Insbesondere durch die Folgen des 2. Weltkriegs wurde es unumgänglich, dass das Wohnungseigentum in der Bundesrepublik auf eine rechtlich gesicherte Basis gestellt wurde. Auf die Vorarbeiten zur Einführung des Instituts des Wohnungseigentums, an denen der Autor beteiligt war, wird besonders eingegangen, auch auf die dabei aufgetretenen Probleme. (hb)

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Wohneigentum, Gesetzgebung, Wohnungseigentumsgesetz, Wohnungseigentum, Institutionengeschichte, Wohnungsbaurecht, Recht, Wohnung

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Zeitschrift für das gemeinnützige Wohnungswesen in Bayern, München 75(1985), Nr.11, S.555-558

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Wohneigentum, Gesetzgebung, Wohnungseigentumsgesetz, Wohnungseigentum, Institutionengeschichte, Wohnungsbaurecht, Recht, Wohnung

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