Abschluß der Sanierung - Probleme aus kommunaler Sicht. Im Land Nordrhein-Westfalen gibt es knapp 400 Sanierungsmaßnahmen nach dem Städtebauförderungsgesetz. Abschluß und Abrechnung derartiger Maßnahmen gewinnen zunehmend an Bedeutung.
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SEBI: Zs 1707-4
BBR: Z 374
IRB: Z 920
BBR: Z 374
IRB: Z 920
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Zusammenfassung
Im Land Nordrhein-Westfalen gibt es knapp 400 Sanierungsmaßnahmen nach dem Städtebauförderungsgesetz. Abschluss und Berechnung derartiger Maßnahmen gewinnen zunehmend an Bedeutung. Der Beitrag befasst sich vor allem mit den rechtlichen Voraussetzungen, die in den §§ 50 und 51 des StBauFG geregelt sind. Vier Problempunkte stehen im Vordergrund: Abschlusserklärung und Wegfall rechtlicher Bindung; Abschlusserklärung und Anspruch auf Rückübertragung; Abschlusserklärung und Ausgleichsbeträge; Abschlusserklärung und förderungsrechtliche Abrechnung. Die Ergebnisse der Erörterung sind in 10 Punkten zusammengefasst. hez
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Stadterneuerung, Recht, Sanierung, Sanierungsmaßnahme, Gemeinde, Sanierungsverfahren, Abschlusserklärung, Ausgleichsbetrag, Rückübertragung
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Städte- und Gemeinderat, Düsseldorf 37(1983)Nr.7, S.220-227
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Stadterneuerung, Recht, Sanierung, Sanierungsmaßnahme, Gemeinde, Sanierungsverfahren, Abschlusserklärung, Ausgleichsbetrag, Rückübertragung