Veränderung und Angleichung tarifvertraglich geregelter Arbeitsbedingungen nach Betriebsübergang (§ 613a Abs. 1 Satz 2 - 4 BGB).
Köhler
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Köhler
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DE
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Tübingen
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ZLB: 2001/1490
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DI
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Abstract
Nach Betriebsübergang stellt sich beim Erwerber die Frage, wie Arbeitsbedingungen, die beim Veräußerer tarifvertraglich geregelt waren, verändert und insbesondere an die nun geltenden Arbeitsbedingungen angeglichen werden können. Im Mittelpunkt steht § 613a Abs. 1 S. 3 BGB, der bis vor kurzer Zeit eine Tarifnormwirkung im Arbeitsverhältnis erforderte, also eine Fortgeltung der Rechte und Pflichten beim Erwerber. Daneben steht die Frage, ob eine Veränderung und Angleichung auch im Weg einer Betriebsvereinbarung erfolgen kann. Dazu wird die Funktion des Tarifvorbehalts des § 77 Abs. 3 S. 1 Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG) und des Tarifvorrangs des § 87 Abs. 1 BetrVG geprüft. Schließlich wird ermittelt, welche individualarbeitsrechtlichen Mittel der Veränderung und Angleichung dem Erwerber zur Verfügung stehen. Die Vorgaben der Richtlinie des Rates der Europäischen Gemeinschaften von 1977 zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Wahrung von Ansprüchen der Arbeitnehmer beim Übergang von Unternehmen oder Betriebsteilen sind ebenfalls in der Studie von zentraler Bedeutung. kirs/difu
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IX, 242 S.