Der Ersatz von Planungsschäden nach dem Bundesbaugesetz.
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SEBI: 70/886
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DI
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Abstract
Besonders im Baurecht ist durch die Planung ein einschneidendes Eindringen in die privaten Belange nicht immer zu vermeiden. In diesem Zusammenhang stellt sich die Frage, an welchen Punkten die Grenze erreicht und überschritten wird, bis zu der die Verfügungsbefugnis des Grundstückseigentümers entschädigungslos beschränkt werden darf. Die Frage ist zugleich die Frage nach der Abgrenzung zwischen Sozialbindung und Enteignung des Eigentums (Art. 14 GG), die zu erheblichen praktischen Schwierigkeiten geführt hat. Der Gesetzgeber hat im Bundesbaugesetz (BBauG) den Versuch unternommen, durch gesetzliche Fixierung eine Grenze zwischen der entschädigungslosen Sozialbindung des Eigentums und der Enteignung zu ziehen. Der Autor geht auf die Entschädigungsgrundsätze in r r 93 ff. BBauG und auf die r r 39 j ff. BBauG als globale Verweisungsnormen auf die Entschädigungsgrundsätze kritisch ein. chb/difu
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Keywords
Planung, Planungsschaden, Bundesbaugesetz, Eigentum, Enteignung, Sozialbindung, Entschädigung, Sanierung, Bauleitplanung, Verfassungsrecht, Gesetzgebung, Verwaltungsrecht, Baurecht, Bauplanungsrecht
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Heidelberg: (1968), XIX, 120 S., Lit.
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Planung, Planungsschaden, Bundesbaugesetz, Eigentum, Enteignung, Sozialbindung, Entschädigung, Sanierung, Bauleitplanung, Verfassungsrecht, Gesetzgebung, Verwaltungsrecht, Baurecht, Bauplanungsrecht