Landschaftsplan/Flächennutzungsplan Oberes Achertal. Untersuchungen zur Landschaftsplanung.
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SEBI: 82/483-4
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In dem am 1. 1. 1976 in Kraft getretenen Naturschutzgesetz des Landes Baden-Württemberg verpflichtet der Gesetzgeber die Träger der Bauleitplanung Landschafts- bzw. Grünordnungspläne aufzustellen. Diese sollen ein ökologischer Beitrag zur Bauleitplanung sein, um damit den Belangen von Natur und Landschaft eine angemessene Berücksichtigung bei der Gesamtplanung zu sichern. Die hier vorliegende Planung soll u. a. gewährleisten, daß der Bereich des Planungsverbandes "Oberes Achertal" den im Landesentwicklungsplan und im Gebietsplan südliches Oberrheingebiet übertragenen Funktionen der Naherholung und des Fremdenverkehrs gerecht zu werden. Für den Landschaftsplan und den Flächennutzungsplan ist das Zieljahr 1985 mit erforderlichen Planungen festgelegt. geh/difu
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Landschaftsplan, Flächennutzungsplanung, Bestandsaufnahme, Naturschutz, Ökologie, Nutzung, Befragung, Bauleitplanung
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Stuttgart:(1980), 90 S., Kt.; Abb.; Tab.
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Landschaftsplan, Flächennutzungsplanung, Bestandsaufnahme, Naturschutz, Ökologie, Nutzung, Befragung, Bauleitplanung