Stadtplanung und Städtebaurecht in den östlichen Bundesländern. Wird fortgesetzt.

Loading...
Thumbnail Image

Date

Journal Title

Journal ISSN

Volume Title

Publisher

item.page.orlis-pc

ZZ

item.page.orlis-pl

item.page.language

item.page.issn

item.page.zdb

item.page.orlis-av

IRB: Z 252
SEBI: Zs 490-4

item.page.type

item.page.type-orlis

relationships.isAuthorOf

Abstract

Mit dem Wirksamwerden des Beitritts ist in den neuen fünf Bundesländern zum 3.10.1990 auch das Baugesetzbuch der Bundesrepublik in Kraft getreten. Dieses Gesetzbuch enthält das Städtebaurecht und bildet zusammen mit der Bauordnung den Kern des öffentlichen Baurechts. Es regelt die wichtigsten Anforderungen an bauliche Investitionen und die Instrumente für eine geordnete städtebauliche Entwicklung. Den Grundstückseigentümern werden Baurechte gewährt, den Städten und Gemeinden werden die notwendigen Instrumente an die Hand gegeben, um im Rahmen der gemeindlichen Selbstverwaltung die städtebauliche Entwicklung und Ordnung des Gemeindegebietes zu lenken. Ein neu eingefügter § 246 a faßt die Sonderregelungen zusammen, die die Städte und Gemeinden der neuen Länder benötigen, um die vor ihnen liegenden umfangreichen städtebaulichen Aufgaben zügig und erfolgreich anzugehen. Der Beitrag gibt, speziell für Leser aus der ehemaligen DDR, einen Überblick über das neue Städtebaurecht, das öffentliche und private Baurechtund das Verfahren der Baugenehmigung sowie über die wichtigsten vorrangig anzuwendenden städtebaurechtlichen Vorschriften. (hb)

Description

Keywords

Städtebaurecht, Stadtplanung, Baugenehmigung, Baunutzungsverordnung, Bauordnungsrecht, Bundesland, Übersicht, Neugliederung, Baugesetzbuch, Recht, Planungsrecht

Journal

item.page.issue

item.page.dc-source

Berliner Bauwirtschaft, Wiesbaden 41(1990), Nr.24, S.551-554

item.page.pageinfo

Citation

item.page.subject-ft

item.page.dc-subject

Städtebaurecht, Stadtplanung, Baugenehmigung, Baunutzungsverordnung, Bauordnungsrecht, Bundesland, Übersicht, Neugliederung, Baugesetzbuch, Recht, Planungsrecht

item.page.subject-tt

item.page.dc-relation-ispartofseries