Stadtplanung und Städtebaurecht in den östlichen Bundesländern. Wird fortgesetzt.
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IRB: Z 252
SEBI: Zs 490-4
SEBI: Zs 490-4
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Abstract
Mit dem Wirksamwerden des Beitritts ist in den neuen fünf Bundesländern zum 3.10.1990 auch das Baugesetzbuch der Bundesrepublik in Kraft getreten. Dieses Gesetzbuch enthält das Städtebaurecht und bildet zusammen mit der Bauordnung den Kern des öffentlichen Baurechts. Es regelt die wichtigsten Anforderungen an bauliche Investitionen und die Instrumente für eine geordnete städtebauliche Entwicklung. Den Grundstückseigentümern werden Baurechte gewährt, den Städten und Gemeinden werden die notwendigen Instrumente an die Hand gegeben, um im Rahmen der gemeindlichen Selbstverwaltung die städtebauliche Entwicklung und Ordnung des Gemeindegebietes zu lenken. Ein neu eingefügter § 246 a faßt die Sonderregelungen zusammen, die die Städte und Gemeinden der neuen Länder benötigen, um die vor ihnen liegenden umfangreichen städtebaulichen Aufgaben zügig und erfolgreich anzugehen. Der Beitrag gibt, speziell für Leser aus der ehemaligen DDR, einen Überblick über das neue Städtebaurecht, das öffentliche und private Baurechtund das Verfahren der Baugenehmigung sowie über die wichtigsten vorrangig anzuwendenden städtebaurechtlichen Vorschriften. (hb)
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Städtebaurecht, Stadtplanung, Baugenehmigung, Baunutzungsverordnung, Bauordnungsrecht, Bundesland, Übersicht, Neugliederung, Baugesetzbuch, Recht, Planungsrecht
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Berliner Bauwirtschaft, Wiesbaden 41(1990), Nr.24, S.551-554
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Städtebaurecht, Stadtplanung, Baugenehmigung, Baunutzungsverordnung, Bauordnungsrecht, Bundesland, Übersicht, Neugliederung, Baugesetzbuch, Recht, Planungsrecht