Raumplanung als föderalistische Aufgabe in der Zeit des Konjunktureinbruchs. Vortrag.

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IRB: Z 890
SEBI: Zs 1741-4

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Zusammenfassung

Anläßlich der Informationstagung ,,Planen heute'' der Schweizerischen Vereinigung für Landesplanung im November 1975 plädierte Furgler dafür, daß es an der Zeit sei, eine die Kantone übergreifende Raumordnung in der Schweiz zu schaffen und zu institutionalisieren. Die Basis dafür soll das Raumplanungsgesetz des Bundes sein, über dessen Schicksal im Juni 1976 durch Volksbegehren entschieden werden wird. Das Gesetz stellt eine Rahmenordnung für Bund und Kantone auf, mittels derer man die Konsequenzen aus Bevölkerungswanderung und aus veränderten, aus einem rückläufigen Bevölkerungs- und Wirtschaftswachstum resultierenden Verhältnissen sowohl innerhalb der Kantone als auch für das Bundesgebiet insgesamt in den Griff zu bekommen hofft. Furgler vertritt die Auffassung, daß gerade in Zeiten stagnierenden Wachstums die Dringlichkeit raumplanerischer Maßnahmen besonders deutlich wird und daß diese auch als Vorlauf für zu erwartende Wachstumstendenzen erforderlich sind.

Beschreibung

Schlagwörter

Raumordnung, Raumordnungspolitik, Raumordnungsrecht, Föderalismus, Konjunktur

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Plan, Solothurn 33 (1976), 1/2, S. 7-10

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Raumordnung, Raumordnungspolitik, Raumordnungsrecht, Föderalismus, Konjunktur

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